Ausbildungsklassen
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Mofa
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- maximale Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm oder Elektromotor
- Darf ab 15 Jahren erworben werden
- Nur theoretischen Prüfung notwendig
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Klasse M
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- Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und 50 ccm Hubraum
- Fahrräder mit Hilfsmotor (Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm),
- Darf ab 16 Jahren erworben werden
- Theoretische und praktische Prüfung notwendig
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Klasse L
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- Traktoren mit einer Geschwindigkeit von bis zu 32 km/h
- 1 Anhänger darf gezogen werden (dann mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bis zu 25 km/h (auch mit Anhänger)
- Stapler mit bis zu 25 km/h (auch mit Anhänger)
- Darf ab 16 Jahren erworben werden
- Nur theoretische Prüfung notwendig
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Klasse A1
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- Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 KW Motorleistung
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden
- Leichtkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Klasse M eingeschlossen
- Darf ab 16 Jahren erworben werden
- Theoretische und eine praktische Prüfung notwendig
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Klasse A beschränkt
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- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Krafträder mit einer Motorleistung von max. 25 kW (gilt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung, außer wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat)
- Darf ab 18 Jahren erworben werden
- Theoretische und eine praktische Prüfung notwendig
- Klassen A1 und M eingeschlossen
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Klasse A unbeschränkt
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- Motorräder über 25 kW Motorleistung
- Darf ab 25 Jahren erworben werden
- Klassen A beschränkt, A1 und M eingeschlossen
- Theoretische und eine praktische Prüfung notwendig
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Klasse B
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- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg und mit max. acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg (alternativ: max. 3500 kg Masse der Kombination aus PKW und Anhänger) darf mitgeführt werden
- Darf in Deutschland bereits ab 17 Jahren erworben werden (Begleitendes Fahren). Dies gilt jetzt auch für Österreich.
- Sonderregelung für Fahrten zur Berufsschule oder Arbeitsstätte auch bereits ab 17 Jahren
- Kann ansonsten ab 18 Jahren erworben werden
- Klassen M, S und L eingeschlossen
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Klasse BE
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- Notwendig, wenn ein Anhänger über der Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs (zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 3500 kg) liegt
- Klasse B muss vorher bestanden worden sein.
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Klassen C1, C
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- Klasse C1: "Leichtere" LKWs über 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen.
- Klasse C: LKWs über 7,5 Tonnen
- Kleiner Anhänger bis zum zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg darf mitgeführt werden
- Klasse C enthält die Klasse C1
- Beide Klassen dürfen ab 18 Jahren erworben werden
- Allerdings muss man bei der Klasse C mindestens 21 Jahre alt sein, wenn man im gewerblichen Güterverkehr tätig ist.
- Theoretische und praktische Prüfung muss abgelegt werden
- Führerscheinklasse B muss vorhanden sein
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Klassen C1E, CE
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- Notwendig, wenn in den Klassen C1/C einen Anhänger von über 750 kg mitgeführt werden soll. In der Klasse C1E gilt eine Beschränkung für das gesamte Gespann von 12 Tonnen.
- Klasse C1E beinhaltet die Klasse BE und ggf. D1E (wenn D1 vorhanden ist)
- Klasse CE beinhaltet die Klassen C1E, BE und T sowie ggf. D1E bzw. DE (wenn D1 bzw. D vorhanden sind)
- C1E und CE können ab 18 Jahren erworben werden (gleiche Einschränkung bzgl. gewerblichem Güterverkehr beachten)
- Für die Klasse C1E muss keine Theorieprüfung abgelegt werden, sondern nur eine praktische
- Für die Klasse CE sind eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen
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Klassen D1, D
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- Klasse D1: Bus mit mehr als 8 Sitzplätzen
- Klasse D: Bus mit mehr als 16 Sitzplätzen
- Kleiner Anhänger bis zum zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg darf mitgeführt werden
- Beide Klassen dürfen mit 18 Jahren im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung erworben werden. Für die gewerbliche Personenbeförderung gilt aber ein Mindestalter von 21 Jahren.
- Theoretische und praktische Prüfung muss abgelegt werden
- Die Klasse D1 ist in der Klasse D eingeschlossen.
- Ein Führerschein der Klasse B ist Voraussetzung
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Klassen D1E, DE
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- Anhänger mit über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht mitgeführt werden
- Mit DE können Anhänger ohne Gewichtseinschränkung gezogen werden
- Bei der Klasse D1E sind die Klassen BE sowie C1E (wenn man die Klasse C1 besitzt) eingeschlossen.
- Die Klasse DE schließt die Klassen D1E, BE und C1E (bei Besitz der Klasse C1) mit ein.
- Für beide Klassen ist nur eine praktische Prüfung abzulegen.
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Klasse T
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- Traktor über 32 km/h bis max. 60 km/h oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft
- Ein Anhänger darf mitgeführt werden.
- Die Klassen L, M und S sind in der Klasse T eingeschlossen
- Darf ab 16 Jahren erworben werden
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensalters dürfen aber nur Zugmaschinen bis 40 km/h gefahren werden
- Theoretische und praktische Prüfung notwendig
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Klasse S
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- Dreirädrige Kleinkrafträder und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h
- Max. Leermasse: 350 kg, max. Hubraum: 50 ccm
- Kann ab 16 Jahren erworben werden
- Theoretische und eine praktische Prüfung notwendig
- Die Klasse S ist in den Klassen B und T enthalten und darf nicht mit einem Motorradführerschein gefahren werden
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noch ausführlichere Informationen über die Führerscheinklassen erhaltet ihr unter:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html
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